
Seit dem 7. Juni 2026 rückt das Thema Entgelttransparenz in Deutschland deutlich in den Fokus. Ziel der neuen europäischen Vorgaben ist es, „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ konsequent durchzusetzen und Diskriminierung zu vermeiden.
Auch wenn es aktuell noch kein vollständig angepasstes deutsches Gesetz gibt, ist die Rechtslage bereits heute spürbar verändert: Unternehmen sollten ihre Prozesse jetzt darauf ausrichten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen der Besetzungsmandate.
Was bedeutet das konkret?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland hat diese Frist nicht eingehalten. Dennoch bleibt die Richtlinie relevant:
- Gerichte müssen bestehendes Recht möglichst richtlinienkonform auslegen
- Anforderungen an Transparenz und Dokumentation steigen
- Der Grundsatz des Equal Pay gilt schon heute verbindlich
Für HR, Recruiting und Executive Search bedeutet das: Prozesse müssen angepasst und sauber dokumentiert werden.
Unsere Haltung
Wir unterstützen Transparenz und Gleichbehandlung ausdrücklich – nicht nur aus regulatorischer Sicht, sondern aus Überzeugung:
- Transparente Gehaltsstrukturen schaffen Vertrauen
- Klare Kommunikation verbessert die Qualität von Entscheidungen
- Offene Prozesse werden von Kandidat:innen nachweislich geschätzt
- Fairness ist eine Grundlage für nachhaltige Besetzungslösungen
Unsere Erfahrung zeigt: Je früher Klarheit über Rahmenbedingungen besteht, desto effizienter und erfolgreicher sind Besetzungsprozesse.
Auswirkungen für Arbeitgeber
1. Verantwortung und Haftung
- Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Umsetzung
- Im Streitfall hat der Arbeitgeber die Beweislast
- Unternehmen müssen belegen können, dass Gehaltsunterschiede sachlich und diskriminierungsfrei sind
2. Transparenz im Recruiting
Kandidat:innen müssen vor dem ersten Gespräch über die Vergütung informiert werden.
- direkt in der Stellenanzeige
- in der ersten Kandidatenansprache / -information
- spätestens vor dem ersten Interview
3. Klare und belastbare Gehaltsangaben
Unklare Formulierungen wie „attraktives Gehalt“ oder „marktüblich“ sind nicht ausreichend.
Gefordert ist:
- Konkrete Gehaltsspanne oder Einstiegsgehalt
- Nachvollziehbare Herleitung (interne Gehaltsstruktur)
- Definition der Gesamtvergütung (Fixum, Bonus, Nebenleistungen)
4. Strukturierte Gehaltssysteme
Vergütung muss:
- objektiv
- geschlechtsneutral
- intern konsistent
festgelegt und begründet werden.
Vorteile für Kandidat:innen
Für Kandidat:innen bedeutet die Entwicklung mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit:
- Früher Klarheit über Vergütung
- Bessere Grundlage für eine fundierte Entscheidung
- Stärkere Rechte im Fall möglicher Ungleichbehandlung
Zudem gilt:
- Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind perspektivisch nicht mehr zulässig
- Gehaltsinformationen müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein
Unsere Empfehlungen in der Praxis
Für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung empfehlen wir:
1. Zeitpunkt der Gehaltskommunikation festlegen
- Frühzeitig im Prozess (idealerweise bereits in der Kandidateninformation)
- Den gewählten Zeitpunkt schriftlich definieren und dokumentieren
2. Gehaltsspannen sinnvoll definieren
- Orientierung: ca. 20–30 % Bandbreite, Beispiel: Zielwert 100.000 € → Spanne ca. 85.000 – 115.000 €
3. Transparenz klar gestalten
- Gesamtvergütung oder
- klare Aufteilung in Fixum + variable Bestandteile + Benefits
- Einordnung Ergänzen: „je nach Erfahrung, Qualifikation und relevanten Kompetenzen“
Fazit
Die Entgelttransparenz ist ein wichtiges Thema, mit dem sich Arbeitgeber in produktiver Weise auseinandersetzen sollten.
Für Arbeitgeber bringt es:
- höhere Anforderungen an Struktur, Dokumentation und Transparenz
- klare Verantwortung im Recruitingprozess
Für Kandidat:innen bringt es:
- mehr Klarheit
- stärkere Rechte
- bessere Vergleichbarkeit von Angeboten
Unser Anspruch als Personalberatung:
- Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese Anforderungen rechtssicher und praktikabel umzusetzen
- Wir sorgen für Transparenz und Fairness im Recruitingprozess